IMPRESSUM
Hötzel engineering GmbH
Fuggerstr. 13
48165 Münster
02501 59404-0
info@hoetzel-engineering.de
Vollständiger Firmenname
Hötzel engineering GmbH
Ort der Gewerbeberechtigung
Fuggerstr. 13
48165 Münster
Deutschland
Inhaber
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Richard Hötzel
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB12448
Umsatzsteuer ID: DE268704255
Design und Umsetzung
Heise RegioConcept
www.heise-regioconcept.de
Haftungshinweis
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Streitigkeiten
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DATENSCHUTZ
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Google Analytics / Datenschutz
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Im Folgenden fassen wir noch einmal für Sie die beiden Möglichkeiten zur Deaktivierung von Google Analytics zusammen:
Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie dies im Dialog in der Leiste am oberen Bildschirmrand ablehnen.
Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
AGBs
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Aufträge aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit nicht ausdrücklich abweichendes schriftlich vereinbart wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer anerkannt werden.
2. Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass der Käufer oder der Verkäufer in einem besonderen Ausnahmefall darauf vertrauen durften, dass eine mündlich abgegebene Erklärung Wirksamkeit hat.
3. Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk und schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Inbetriebsetzung nicht ein.
4. An Plänen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.
5. 1/3 des Kaufpreises ist bei Auftragserteilung und der Rest Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware zu erbringen.
Nimmt der Käufer die Lieferung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, so werden hierdurch die geschuldeten Zahlungen nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin nicht berührt. Der Verkäufer kann für rückständige Zahlungen des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Euro-Basiszinssatz verlangen. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, können 8% über dem Euro-Basiszinssatz verlangt werden.
Stehen in laufender Geschäftsbeziehung des Käufers fällige Rechnungsbeträge offen, so steht dem Verkäufer bezüglich seiner Lieferpflichten ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Käufer, insoweit er vorleistungspflichtig ist, seine Leistung verweigern, bis er wegen seiner Forderungen für die gesamte Lieferung befriedigt ist.
6. Die Lieferfrist beginnt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a.) Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers
b.) Zahlung des ersten Drittels der vereinbarten Summe gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen
c.) nach Klarstellung/Freigabe aller technischer Fragen
Die Frist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit ist und dieses dem Käufer mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens und des Einflusses des Verkäufers liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder der gleichen. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken, verlängern sich die Fristen angemessen.
7. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, hat der Verkäufer die Versendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken. Sobald vom Verkäufer keine Anweisungen über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht werden, steht es im Ermessen des Verkäufers, eine angemessene Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen. Eine Versicherungspflicht des Verkäufers besteht jedoch nicht.
8.1 Haftung für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, übernimmt der Verkäufer, sofern der Käufer nicht Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8.2 Für auf Veranlassung des Käufers gekauftes Material oder für auf seine Veranlassung gekauftes Zubehör wird keine Haftung übernommen.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Im Falle eines Mangels ist der Verkäufer berechtigt, mangelhafte Teile auszubessern oder neu zu liefern.
8.4 Für Lieferteile. die durch ihre Verwendung und Beschaffenheit einem normalen dauernden Verschleiß unterliegen (Dichtungen, Ventile, Kupplungen, Glühbirnen, Sicherungen, Varistoren, Kohlebürsten etc.), wird keine Haftung übernommen.
8.5 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf folgenden Ursachen beruhen: Schlechte Wartung, Eingriff des Käufers in die Anlage, Beschädigungen durch Nachlässigkeit oder falsche Behandlung seitens des Käufers sowie durch übermäßige Inanspruchnahme.
9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung, die vor dem Kaufpreis fällig geworden sind, Eigentum des Verkäufers.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
9.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nur zum Besitz und zum vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Dies gilt nur solange, wie der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Käufer gegenüber seinem Käufer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Käufer tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer ab.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Münster.